An
Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr (NLSTBV)
Dezernat 41 - Planfeststellung
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Stellungnahme/Einwände zum Projekt/Vorhaben:
BaLWin5/ +525-kv-DC-Leitung, Konverterplattform BaLWin epsilon - Werderland Abschnitt Seetrasse. Titel auf der Internetseite des NLSTBV: "Planfeststellungsverfahren BaLWin5-Seeseite"
Sehr geehrte Damen und Herren.
ich wohne auf Langeoog / bin Gast auf Langeoog / bin Zweitwohnungsbesitzer auf Langeoog.
Ich bin durch das geplante o.a. Vorhaben persönlich betroffen und in meinen Rechten u.a. von den bekannten negativen Auswirkungen auf Tourismus, Erholung, Naturerlebnis und Wassersport stark beeinträchtigt. Zudem nutze ich das Wasser, welches aus den unter der Insel liegenden Süßwasserlinsen bezogen wird. Deshalb dürfen durch die Ersatzsüßwasserlinsen im Inselosten, die unter ganz besonderem Schutz stehen müssen, keine Stromkabel verlegt werden. Dies gefährdet die Nutzung der so wichtigen Lebensgrundlage Wasser.
Ich widerspreche dem o.a. Planfeststellungsverfahren, erhebe Einwendungn gegen das Planfeststellungsverfahren und beantrage, keinen Planfeststellungsbeschluss basierend auf den vorgelegten Unterlagen zu erlassen, sondern eine Überarbeitung der dem Planfeststellungsverfahren zugrunde liegenden Planung unter Berücksichtigung der Hinweise zu veranlassen.
Grundsätzlich begründe ich den Widerspruch damit, dasss dieses Planfeststellungsverfahren nur belastbar und abschließend zu bewerten und zu genehmigen ist, wenn - was nicht der Fall ist -
- alle erforderlichen Unterlagen dafür enthalten sind
- alle Unterlagen den tatsächlich geplanten Bau- und Betriebszustand korrekt und stringent reflektieren
- alle Unterlagen aktuell sind und die wesentlichen Parameter korrekt und stringent darstellen ( z.B. Kabel, Schutzrohre, Baugrund usw.)
- ein besonderer Schutz der Ersatzsüßwasserlinsen garantiert wird. Im Antragstext heißt es u.a. "Die Auswirkungen der Inselquerung in geschlossener Bauweise auf die Süßwasserlinse werden parallel zur Erarbeitung der Grundlagenstudie in einem Fachgutachten ermittelt und bewertet" Frage: verfügt der Ersteller des Fachgutachtens über genügende Erfahrungen und nachweisliche Referenzen hinsichtlich der Beurteilung des HDD-Verfahrens? Im Text heißt es weiter:" In seiner Gesamtbewertung kommt das Fachgutachten zu dem Ergebnis, dass keine signifikanten Veränderungen in der chemisch-physikalischen oder biologischen Grundwasserbeschaffenheit und damit auch keine nachteiligen Auswirkungen auf die Trinkwasergewinnung durch die geplanten Horizontalspülbohrungen zu erwarten sind". Ist diese Aussage so zu verstehen, dass in dem Fachgutachten überhaupt keine Risiken für die Süßwasserlinsen bescheinigt werden? Falls nein, welche Risiken können denn auftreten und was ist planungstechnisch vorgesehen, um diese Risiken zu vermeiden? Welche Bohrsuspension wurde der Bewertung im Fachgutachten zugrunde gelegt? Wird diese Bohrsuspension dann zwingend für die Ausführung vorgeschrieben ( da andernfalls das Ergebgniks des Fachgutachtens ja nicht mehr zutreffend sein muss) Wurde das Einbringen und die chemische Komposition des Dämmers berücksichtigt? Wurde der Temperatureinfluss der in Betrieb befindlichen Energiekabel in dem Fachgutachten berücksichtigt? Wurde in dem Fachgutachten berücksichtigt, dass während der Bohrungsdurchführung verfahrensbedingt höhere hydraulische Drücke im Bohrloch vorherrschen als im Grundwasser und damit ein "Abwandern" von Bohrflüssigkeit in die Süßwassserlinsen möglich sein kann? Wie wurden die chemischen Bestandteile in der Bohrsuspension - neben Bentonit - berücksichtigt?
- dem Tourismus, der Erholung, dem Naturerlebnis und dem Wassersport ganz besondere Beachtung geschenkt wird. Im Jahr 2024 verzeichnete Langeoog 1.567.576 Übernachtungen und 130.210 Tagesgäste. Die extremen negativen Auswirkungen sind hinreichend bekannt, spätenstens seit der Fortschreibung des LROP mit dem Änderungsentwurf zum ergänzten Vorranggebiet Kabeltrasse über Langeoog. Ich kann im vorliegenden PFV nicht erkennen, dass diesen Aspekten ein angemessener Raum zugestanden wurde. Die direkten und indirekten Auswirkungen sollten in sep. Kapiteln angemessen adressiert werden.
- das Thema Tiere und Brutvögel angemessen beurteilt worden wäre. Nach Angaben der IBL Umweltplanung GmbH wird u.a. darauf hingewiesen, dass in dem untersuchten Trassenkorridor 2020-2024 insgesamt 40 Arten brüteten und dass es sich aufgrund der Lage im EU-Vogelschutzgebiet V01 um ein Brutvogelvorkommen von besonderer Bedeutung (Wertstufe 5) handelt und der Bezugsraum eine besondere Habitatfunktion für Brutvögel hat. Weiterhin wird festgehalten, dass das Gastvogelaufkommen von besonderer Bedeutung (Wertstufe 5) ist und der Bezugsraum 3 eine besondere Habitatfunktion für Gast- und Rastvögel hat. Die namhaften Ornithologen und Umweltwissenschaftler Birte und Jan Weinbecker haben dazu u.a. wie folgt Stellung genommen: " Gem. Art. 6 Abs. 3.4 i.V.m. Art 7 FFH Rl i.V.m. § 34 Abs. 5 BNatSchG darf das Vorhaben, wenn die ökologische Funktionalität der Natura 2000-SPA "DE2210401 betroffen ist, nur dann umgesetzt werden, wenn von den Vorhabenträgern ein alternativloses und zwingendes überwiegendes öffentliches Interesse belegt werden kann und wenn zudem sichergestellt ist, dass die Natura 2000-Kohärenz auch trotz der Schädigung des betr. Natura 2000-Gebietes, nicht gefährdet wird. Das bedeutet: Im Natura 2000-Schutzgebietssystem muss das Erreichen und Sichern eines guten Erhaltungszustandes der Population der betroffenen wertgebenden Arten in ihrem gesamten (!!!) biogeographischen Verbreitungsgebiet sichergestellt werden. Dies ist in diesem Fall schon alleine deswegen nicht möglich, weil die betroffenen wertgebenden Arten bislang noch keinen guten Erhaltungszustand haben". Dem sollte im PFV besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden
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